Der neue Weg in die IT
Der Zugang zum Internet ist in einem Unternehmen mittlerweile nicht mehr wegzudenken und ist tief in jede Unternehmensstruktur verwoben. Aus diesem Grund wird es immer wichtig, sich im Klaren zu sein, wie die eigenen Mitarbeiter mit diesem Instrument umgehen und welche Benefits man aus dem Surfverhalten zieht. Rein aus technischer Sicht ist die Überwachung des Surfverhaltens von Mitarbeitern ohne Probleme über eine Firewall machbar, nur das Auslesen der Daten ist im Hinblick auf den Datenschutz etwas sensibler zu betrachten.
Was ist technisch und auch gesetzlich erlaubt?
Grundsätzlich besagt der Datenschutz, dass die Mitarbeiter über die Überwachung ihrer Internet-Aktivitäten informiert werden müssen. In welcher Form dies geschieht, ist dem Arbeitgeber überlassen. Dies kann in Form des Dienstvertrages erfolgen oder auch mit einem eigenen Datenschutz-Agreements zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitgeber. Dennoch ist zu beachten, dass nicht alles erlaubt ist, was technisch möglich wäre.
Fakt ist, dass die Menschenwürde nicht infrage gestellt werden darf und die Überwachung rein auf betriebliche Zwecke minimiert wird. Als Beispiel könnte man den Mailverkehr mit konkurrierenden Betrieben (Stichwort Geschäftsgeheimnis) überwachen und auch direkt an die jeweiligen Verantwortlichen melden. Dies darf laut Gesetzgebung auch nur bei einem stichhaltigen Verdacht erfolgen. Ähnlich verhält sich dies bei anderen Themen wie „Abwerbung“ oder auch „Betriebsspionage“ – hier können eben genau diese Überwachungsmittel eingesetzt werden, um präventiven Schutz zu gewährleisten.
WICHTIG: Das private Surfverhalten darf nicht dauerhaft erfasst und/ oder protokolliert werden, um eine Nutzerprofil zu erstellen. Dies ist laut aktueller Gesetzgebung nicht erlaubt.
Für den Arbeitgeber selbst ist die Überwachung seiner Mitarbeiter sicherlich ein gewisser Schutz und ein Sicherheitsmechanismus – jedoch sollte auch die menschliche Komponente beachtet werden. Die Überwachung hat sowohl über die Medienpräsenz (Lidl-Skandal etc.) bereits hohe Wellen geschlagen und die Sensibilisierung der Mitarbeiter ist sicher höher als noch vor einigen Jahren.
Wir empfehlen daher eine klare Kommunikation im Betrieb und eine klare Aufschlüsselung, welche Daten erfasst werden und welchem Zweck diese zugeführt werden. Dies schafft eine gewisse Transparenz im Unternehmen und ein aufkommendes Verständnis für die Datenspeicherung.
Haben Sie Fragen, wie Sie Daten über Ihre Firewall auslesen können oder die Einrichtung richtig konfigurieren? Wir beraten Sie gerne in einem kostenlosen Beratungsgespräch.